Videoüberwachung - Häufig gestellte Fragen zum Thema Videoüberwachung
1. Dürfen Sie überhaupt Videoüberwachung einführen?
Generell dürfen Sie Videoüberwachung einführen, wenn Sie damit zum Beispiel Ihr Hausrecht wahren und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. Zudem gibt es Bereiche, die Sie nicht überwachen dürfen. Dazu gehören Privatzonen Bereiche, wie Umkleiden, Toiletten, Pausenräume. Im Kassenbereich dürfen Sie unter den oben genannten Gründen Kameras installieren. Einige Videosysteme können die Privatzonen schwärzen, wenn diese teilweise im Bild zu sehen sein sollten.
2. Müssen die Mitarbeiter informiert werden?
Sie müssen Ihre Mitarbeiter über die Einführung des Systems am besten schriftlich informieren, sowie einen Aufkleber beim Eingangsbereich anbringen, dass dieses Objekt Videoüberwacht wird.
3. Bei Ihnen kommt ständig Ware weg, und Sie möchten deshalb eine versteckte Aufzeichnung machen - ist dies erlaubt?
Generell dürfen Sie im konkreten Verdachtsfall versteckte Kameras installieren und aufzeichnen. Allerdings nur im konkreten Verdachtsfall.
Aus Sicherheitsgründen, sollten Sie versteckte Überwachung von Profis ausführen lassen, die auch die Auswertung übernehmen.
Die kleinsten Kameras können z.B. in einem Buch oder in einer abgehängten Decke
eingebaut werden. Hier reicht ein Loch mit einem Durchmesser von 3 mm, um aufnehmen zu können.
4. Darf der Ton ebenfalls mit aufgezeichnet werden?
Nein, generell dürfen Sie keine Ton-Aufzeichnungen mit dem Videobild aufzeichnen. Da es innerhalb der EU aber Länder gibt, in denen Ton- Aufzeichnung mit Mikrofon erlaubt ist, haben die meisten Video-Server die Möglichkeit Mikrofone anzuschliessen.
5. Der Mitarbeiter wird beim Diebstahl ertappt, es kam häufig schon Ware weg.
Muss er den kompletten Schaden bezahlen?
Hier gibt es ein Problem, in der Regel erhalten Sie nur die Möglichkeit den Schaden zu
erhalten, den Sie aktuell nachweisen konnten. Alles was davor war, ist meistens nicht beweisbar.
6. Muss der Betriebsrat befragt werden?
Selbstverständlich muss auch der Betriebsrat, soweit vorhanden, der Einführung eines Videosystems zustimmen. Sollte dieser dagegen stimmen, können Sie im konkreten Verdachtsfall auch ohne Zustimmung des Betriebsrates versteckt überwachen.
Denken sie aber daran, dass ein wirklich konkreter Verdachtsfall vorliegen muss. So z.B. dass in einer Filiale immer Ware wegkommt, wenn ein bestimmter Mitarbeiter Schicht hat.
Passieren solche Fälle häufig, wird auch Ihr Betriebsrat mit Sicherheit nichts mehr gegen eine Einführung haben, da damit ja auch indirekt Arbeitsplätze gesichert werden. Was hilft Ihnen denn eine Filiale, bei der Sie ständig Geld aus oben genannten Gründen mitbringen müssen...
Häufig gestellte kaufmännische Fragen zum Thema Videoüberwachung
1. Lohnt sich denn überhaupt Videoüberwachung?
Das ist natürlich eine Fangfrage. Einerseits möchten wir Sie natürlich als Kunden gewinnen, dennoch gibt es auch Bereiche, bei denen sich Videoüberwachung nicht lohnt. Dies können wir nur im konkreten Gesprächstermin für Sie feststellen.
Bei zahlreichen Beispielen aus der Praxis hat sich Videoüberwachung direkt ausbezahlt. So sind uns Fälle bekannt, bei denen die Umsätze drastisch nach Einführung einer Anlage nach oben stiegen. Häufig um einige hundert oder sogar tausende Euro im Monat pro Filiale.
2. Warum kommt es zu Umsatzsteigerungen?
Häufigster Grund bei Bäcker: Es wird mehr nachgebacken. Die Regale sind Nachmittags auch vor Feierabend noch befüllt. Es ist jetzt Ware da, die auch verkauft werden kann. Häufig gab es bei Bäckern das Problem in Filialen, das die Regale Nachmittags recht leer waren. - Wo keine Ware ist, kann auch nichts verkauft werden - die Kunden bleiben weg.
Häufigster Grund in der Gastronomie: Schwund an der Kasse und im Lager reduziert sich. Es wird genauer gearbeitet. Die Lagerkamera zeigt genau an, wer das Filetsteak und den guten Wein in die Küche bringt und die Küchenkamera zeigt, ob es auch dort ankommt. Die Thekenkamera zeigt, ob der Kellner 2 Kaffee in die Kasse eintippt, aber aus “Versehen” 4 Cappuccino ausgibt. Dabei wird die Kasse an das Videosystem angeschlossen und die Kassendaten in das Videobild eingeblendet.
3. Die Preise für Videoüberwachung unterscheiden sich erheblich. Wodurch kommt es hier zu diesen Differenzen?
Dass sich die Preise für Videosysteme ziemlich unterscheiden, liegt an den eingesetzten Techniken. So gibt es in Elektronikmärkten Überwachungssysteme schon für 200 Euro mit einem schwarz-weiß Monitor und einer einzelnen Kamera (zumeist mit miserabler Bildqualität)
Der Preis für die Systeme kommt durch vier Punkte zusammen.
Verwendete Kameras (mindestens 470 TV-Linien und UVV-Zulassung sollten dies haben)
Aufzeichnungs-Server (viele sind nicht einmal CE geprüft, obwohl diese gar nicht in den Markt gebracht werden dürften, deshalb auch relativ billig) - aber wo kein Kläger - kein Richter...
Größe, Anzahl und Art der Festplatten (24-Std. Serverfestplatten oder einfache Desktop Festplatten).
Funktionsumfang (intelligente Kassendaten Aufzeichnung kostet mehr, als nur einfach Bilder aufnehmen), Kompressionsverfahren, M-JPEG (bessere Qualität) oder MPEG4 (günstiger). Bildweiterleitung, Wasserzeichen, Alarmierung bei Storno usw... haben einfache Systeme oftmals nicht
Installations-Aufwand (Kabel, Funk, Netzwerk, Offen, Kabelkanal...)
4. Mit welchem Invest müssen Sie rechnen?
Durchschnittlich liegt eine Anlage mit der kompletten Installation, leistungsstarkem Videoserver, Profi-Kameras mit UVV-Zulassung, Montage- Material, Spezial-Koaxkabel mit Stromführung und den gesamten Arbeitszeiten zwischen 3 und 6 Euro am Tag Leasingrate (36 oder 48 Monate) (zzgl. MwSt.).
Die Schwankung hängt von der Anzahl der eingesetzten Kameras, dem Installationsaufwand und dem gewählten Videoservern ab.
THäufig gestellte technische Fragen zum Thema Videoüberwachung
1. Wie lange können die Daten aufgezeichnet werden?
Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Zum einen von der Anzahl der Kameras,
der gewählten Bildkomprimierung (M-JPEG, MPEG4, Wavelet, JPG2000),
wieviele Bilder pro Sekunde pro Kamera aufgezeichnet werden,
ob Dauerhaft oder Bewegungserkannt aufgezeichnet werden soll,
sowie der Anzahl und Größe der Festplatten oder anderen Speichermedien wie NAS, RAID usw...
Ganz grobe Faustformel: Ca. 10 GB Daten pro Kamera pro Tag ist ein grober Durchschnittswert, mit dem Sie rechnen können. So kann ein Videosystem mit 4 Kameras und 160 GB Speicher rund 4 Tage aufzeichnen.
2. Kann nach Kassendaten im Videosystem gesucht werden?
Selbstverständlich können Sie nach beliebigen Kassen-Vorgängen auch im Videosystem suchen, soweit die Kasse die Daten geliefert hat. So könnten Sie sich alle Stornos von letzter Woche mit dazugehörigem Video anzeigen lassen. Oder alle Stempel-Uhr-Funktionen an der Kasse. Hat sich der richtige Mitarbeiter angemeldet. Oder alle Rabatte oder teure Produkte. Liefert die Kasse die Infos, ist in der Regel auch die Auswertung dazu möglich.
3. Wie funktioniert der Fernzugriff auf das Videosystem?
Nicht alle Videosysteme ermöglichen einen Fernzugriff auf die Bilder. Manche überhaupt nicht, manche nur auf die Live-Bilder, andere zusätzlich auf die aufgezeichneten Videos. Manche nur mit dem Internet Explorer, andere nur mit PlugIn und extra Download.
Die von uns verbauten Videoserver ermöglichen alle einen bequemen Fernzugriff zumindest auf die Live-Bilder über das Internet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vom Büro oder von zu Hause über DSL, aus einem Internet Café von Teneriffa oder über Ihr UMTS-Handy sich einloggen. Sie haben von überall Zugriff auf die Live-Bilder Ihrer Filiale.
4. Welche Hardware wird bei Alpha11 verwendet, welche Qualität können Sie erwarten?
Generell kaufen wir nur geprüfte Hardware von Videoüberwachungs- Herstellern ein.
Wir arbeiten nach ISO 9001 Norm - also nach Qualitäts- Sicherungsstandards.
Alpha11 ist zudem ein staatlich geprüfter IT- Meisterbetrieb mit Ausbildungs-Erlaubnis für
Fach-Informatiker für Systemintegration und Anwendungsentwicklung, Bürokommunikations- Kaufleute und Informations-Elektroniker
Die Produkte, wie Sie bei uns erhalten sind von Herstellern, die zum Beispiel geprüft sind auf folgende Richtlinien:
WEEEE (Altgeräte-Verordnung)
RoHs (Rohstoff Verordnung)
CE (Consumer Europe)
TÜV (Technischer Überwachungs Verein)
UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und damit auch in Banken und Sparkassen erlaubt
ISO 9001 zertifiziert (Qualitäts-Standard)
Alle Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Fehler und Irrtümer vorbehalten.